FAmilienförderungen
BEWEGUNGSSCHECK DER MARKTGEMEINDE EIBISWALD
Mit dem neuen Bewegungsscheck unterstützt die Marktgemeinde Eibiswald gezielt die sportlichen Aktivitäten unserer Kinder und Jugendlichen.
Der Bewegungsscheck ersetzt die bisherigen Einzelförderungen (z. B. Zuschüsse zu Schwimm-, Schi- oder Tenniskursen) und fasst diese in einer einheitlichen, einfacheren Förderform zusammen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Bewegungs- und Sportkurse im Rahmen des Kinder- und Jugendsommerprogramms oder von Eibiswalder Vereinen und öffentlichen Einrichtungen (z. B. Österreichische Wasserrettung).
Wer ist förderberechtigt?
Alle Kindergarten- und Schulkinder mit Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Eibiswald.
Höhe der Förderung
- 50 % der Kurskosten, maximal € 60,00 pro Kind
- Die Förderung erfolgt in Form eines Bewegungsschecks
Wie erhalte ich den Bewegungsscheck?
Der Bewegungsscheck wurde von der Marktgemeinde Eibiswald an alle Kindergarten- und Schulkinder mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde per Post verschickt.
Sollten Sie keinen Scheck erhalten haben (z. B. bei Neuzuzug), wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro der Marktgemeinde Eibiswald, wo Ihnen ein Scheck ausgestellt wird.
Wo löse ich den Bewegungsscheck ein?
Der Bewegungsscheck wurde von der Marktgemeinde Eibiswald an alle Kindergarten- und Schulkinder mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde per Post verschickt.
Der Bewegungsscheck kann im Bürgerbüro der Marktgemeinde Eibiswald eingelöst werden und wird in Form von Eibiswalder Wirtschaftsregionsgutscheinen ausgegeben.
Bitte bringen Sie dazu die Teilnahme- bzw. Zahlungsbestätigung des jeweiligen Kurses mit.
Auf dem Bewegungsscheck sind Felder für den Namen des Vereins, die Kurskosten sowie eine Bestätigung des Vereins vorgesehen – diese müssen vor der Einlösung vollständig ausgefüllt sein.
Kindergarten- und Schulstartbeihilfe
€ 80,00 für Kinder, die das verpflichtende Kindergartenjahr besuchen, sowie für Schülerinnen und Schüler der 1. bis 9. Schulstufe.
Die Beihilfe wird in Form von Eibiswalder Wirtschaftsregionsgutscheinen ausgegeben und gilt für alle Ortsteile der Marktgemeinde Eibiswald.
Zuschuss zum mehrtägigen Schulkurs
Für Kinder im Pflichtschulalter € 12,00 pro Tag; max. 5 Tage, das sind € 60,00
Lehrlingsförderung
€ 200,00 pro abgeschlossenem Lehrjahr und Lehrling, für gemeindeansässige und lehrlingsausbildende Betriebe.
Ab 1.1.2026 beträgt die Förderung € 300,00 pro abgeschlossenem Lehrjahr und Lehrling, für gemeindeansässige und lehrlingsausbildende Betriebe.
Antragstellung durch Vorlage des Lehrvertrages und des Zeugnisses
Studentenförderung
Öffi-Ticket-Förderung
Öffi-Ticket-Förderung:
- beim Kauf eines TOP Tickets
- beim Kauf eines Öffi-Tickets das für mehrere Monate gültig ist
Förderung beträgt max. pro Semester € 125,00
Fördervoraussetzungen:
- Aufrechter Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Eibiswald
- Absolvierung eines Studiums an Universitäten und anderen Hochschulen sowie gleichgestellten Akademien
- Studienzeit darf max. die Mindeststudienzeit plus 2 Toleranzsemester betragen
Umweltförderungen
Umweltförderung
Derzeit können leider keine Anträge für Umweltförderungen (wie Photovoltaik, Solaranlagen, Biomassefeuerungsanlagen, Anschluss an Nahwärmeversorgung, etc.) gestellt werden.
Wir bitten Sie, im zweiten Halbjahr 2025 erneut nachzufragen, ob Umweltförderungen wieder angeboten werden.
Anbei finden Sie die aktuellen Richtlinien und das Formular für eine Umweltförderung in PDF zum Download:
Förderung von ländlichen Wegbauprojekten
15 % vom jeweiligen Eigenmittelanteil eines Projektes nach Abrechnung mit der Kammer für Land- und Forstwirtschaft -> Ermittlung der Förderhöhe nach Antragstellung und Vorlage der Endabrechnung (Gesamtförderung ist gedeckelt mit dem jährlich budgetierten Betrag)
Förderung in der Ortsbildschutzzone
Fassadengestaltung: € 1,50 pro m² inkl. Ust. für die straßenseitige Fassadenfläche bei Vorlage eines Ortsbildschutzgutachtens
Ortsbildschutzgutachten: Übernahme von 50 % der Kosten
