Amtssignatur der Marktgemeinde Eibiswald


Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Marktgemeinde Eibiswald auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Gemeinde handelt. Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden.

Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Gov-Gesetz zusammen aus einer Bildmarke, dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.

Veröffentlichung der Bildmarke 

Die Veröffentlichung der Bildmarke der Marktgemeinde Eibiswald gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) finden Sie unter

Bildmarke der Amtssignatur der Marktgemeinde Eibiswald (Link - pdf-Datei) 

Elektronische Signaturprüfung: 

https://www.signaturpruefung.gv.at

Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Gemeinde Eibiswald
Tel. (+43 3466 45400) oder E-Mail: gde@eibiswald.gv.at
 

Kundmachung gemäß § 13 AVG


Schriftstücke können zu folgenden Amtsstunden eingebracht werden

 
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

 

Hinweis: Gemäß § 13 Abs. 5 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 ist die Behörde zur Entgegennahme mündlicher oder telefonischer Anbringen, außer bei Gefahr in Verzug, nur während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit, zur Entgegenname schriftlicher Anbringen nur während der Amtsstunden verpflichtet.

 

Einbringung von Schriftstücken per Post:       

Marktgemeinde Eibiswald 

Eibiswald 17  

8552 Eibiswald 

Einbringung von Schriftstücken per Fax:                     

03466/45400-290 

Einbringung von Schriftstücken per E-Mail:     

gde@eibiswald.gv.at 

Für den Bereich der Marktgemeinde Eibiswald werden die allgemeingültigen technischen Voraussetzungen für Anbringen und Erledigungen wie folgt festgelegt:

  1. Anbringen an die Marktgemeinde Eibiswald können rechtswirksam an gde@eibiswald.gv.at
    eingebracht werden.
  2. Eine E-Mail darf die Dateigröße von 5 MB nicht überschreiten.
  3. Als Komprimierungsformat kann ZIP verwendet werden.
  4. Für die Übermittlung von Anträgen und Beilagen auf Datenträger sind
  5. CD, DVD sowie USB Stick 2.0 oder höher zulässig.
  6. Für die Übermittlung von Anträgen per E-Mail sowie für Beilagen wird die Verwendung nachstehender Formate bestimmt. Weitere Formate können nur nach vorhergehender Rücksprache eingesetzt werden.

 

FormatMIME-TypeDateiendung(en)
TextEditor, Mail usw.*.txt
Portable DocumentApplication (Adobe Acrobat)*.pdf
Rich TextApplication (Microsoft Office)*.rtf
WordApplication (Microsoft Office)*.doc oder *.docx
ExcelApplication (Microsoft Office)*.xls oder *.xlsx
Graphic InterchangeImage*.gif
Joint PhotographicImage*.jpg oder *.jpeg
Windows BitmapImage*.bmp
Tagged ImageImage*.tiff