TAUWETTER Gewichtsbeschränkung

🚧 Tauwetter-Gewichtsbeschränkung in Eibiswald

Aufgrund der aktuellen Witterung wird im gesamten Gemeindegebiet von Eibiswald ab Freitag, 6. Februar 2026, 08:00 Uhr eine Gewichtsbeschränkung von 7,5 Tonnen auf Gemeindestraßen wirksam.

Diese Maßnahme erfolgt gemäß der Dauerverordnung der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg und dient dem Schutz unserer Straßen während der Tauwetterperiode. Die Beschränkung gilt für alle Gemeindestraßen, ausgenommen sind Fahrten mit behördlicher Genehmigung.

Ebenfalls konnte Einigung darüber erzielt werden, welche Fahrzeuge generell von der Tonnagenbeschränkung ausgenommen werden sollen. Dies sind:

1. Fahrzeuge der Straßenerhaltung und des Winterdienstes (somit auch Streuguttransporte),

2. betriebsnotwendige Fahrten im Rahmen der Müllabfuhr (Restmüll, Leichtfraktion, Altmetall,

und Altglas),

3. betriebsnotwendige Fahrten im Rahmen der Landwirtschaft (Milchtransporte, Lebendviehtransporte,

Futtermittel und TKV; nicht jedoch Rundholztransporte),

4. Busse,

5, Ziel- und Quellverkehr der örtlich ansässigen Gewerbe- und Industriebetriebe sowie

6. Brennstofflieferungen (fossile und biogene Brennstoffe).

Zu den generellen Ausnahmen ist noch anzumerken, dass zur Schonung Ihrer Gemeindestraßen in den

Zeiten der Gültigkeit der Tauwetterverordnung die höchstzulässige Gesamtmasse jener Fahrzeuge, die

unter die Ausnahmen 1. bis 6. fallen, mit 28 Tonnen (Drei-Achs-LKW) beschränkt werden wird. Dies

soll sicherstellen, dass "betriebsnotwendige Fahrten‘ des Ziel- und Quellverkehrs nicht mit LKWZügen

bzw. mit Sattelkrafifahrzeugen durchgeführt werden.

Wir bitten um Verständnis und um Rücksichtnahme. So helfen wir gemeinsam, Schäden an der Straßeninfrastruktur zu vermeiden.

05.02.2026