FAmilienförderungen


Memory Sportcamp

€ 60,00 pro teilnehmendem Kind in Form von Wirtschaftsregionsgutscheinen

Abzuholen in der Marktgemeinde Eibiswald unter Vorlage der Teilnahme- und Zahlungsbestätigung.


Zuschuss zu Schwimmkursen

€ 25,00 pro Kind im Pflichtschulalter für private Schwimmkurse (zb. der Steirischen Wasserrettung)


Zuschuss zum Schikurs des WSV Eibiswald-Aichberg

€ 60,00 pro Kind mit Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Eibiswald in Form von Eibiswalder Wirtschaftsregionsgutscheinen.

Ausgabe der Gutscheine bei Vorlage einer Teilnahmebestätigung am Kinderschikurs.


Zuschuss zum Kindertenniskurs des TC Ratio

€ 60,00 pro Kind mit Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Eibiswald in Form von Eibiswalder Wirtschaftsregionsgutscheinen.

Ausgabe der Gutscheine bei Vorlage einer Teilnahmebestätigung am Tenniskurs.


Zuschuss zum Kindertenniskurs der TCU Schwarzhofsiedlung

€ 60,00 mit Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Eibiswald in Form von Eibiswalder Wirtschaftsregionsgutscheinen. 

Ausgabe der Gutscheine bei Vorlage der Teilnahmebestätigung am Tenniskurs.


Elternbeitrag für Kindergartenbustransport

€ 30,00 pro Monat und Kind, für die Monate September bis Juni eines jeden Kindergartenjahres (10x)



Kindergartenstartbeihilfe

€ 80,00 für Kinder, die das verpflichtende Kindergartenjahr absolvieren, für alle Ortsteile in Form von Eibiswalder Wirtschaftsregionsgutscheinen


Schulstartbeihilfe

€ 80,00 für Kinder der 1. Bis 9. Schulstufe in Form von Eibiswalder Wirtschaftsregionsgutscheinen bzw. für den Ortsteil Soboth Gutscheine des Kaufhauses Tschuchnigg


Zuschuss zum privaten Musikunterricht

ab Schuljahr 2016/17:

Ansuchen muss mit Beginn eines jeden Schuljahres mit Begründung, warum der Unterricht nicht über die Erzherzog-Johann-Musikschule Wies in Anspruch genommen wird, sondern über einen Privatlehrer, gestellt wird.

Grundsatzbeschluss: für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr € 50 der Kosten des Elternteiles, jedoch max. € 270,00

Voraussetzungen:

  • der Unterricht muss im Inland über einen in Österreich befugten Musiklehrer erfolgen
  • Abberufung der Förderung durch Vorlage eines Beleges samt Zahlungsnachweis am Ende eines jeden Schuljahres

Zuschuss zum Musikunterricht über MO Haring

Förderung ab Schuljahr 2015/16 mit demselben Prozentsatz, der sich prozentmäßig aus dem Gemeindebeitrag samt übersteigendem Sachaufwand pro Schüler bei der EJMS Wies gegenüber dem Gesamtbetrag pro Schüler der EJMS ergibt.


Zuschuss zum mehrtägigen Schulkurs

Für Kinder im Pflichtschulalter € 12,00 pro Tag; max. 5 Tage, das sind € 60,00 


Lehrlingsförderung

€ 200,00 pro abgeschlossenem Lehrjahr und Lehrling, für gemeindeansässige und lehrlingsausbildende Betriebe

Antragstellung durch Vorlage des Lehrvertrages und des Zeugnisses


Studentenförderung


Öffi-Ticket-Förderung

Öffi-Ticket-Förderung:

  • beim Kauf eines TOP Tickets
  • beim Kauf eines Öffi-Tickets das für mehrere Monate gültig ist

Förderung beträgt max. pro Semester € 125,00 

Fördervoraussetzungen:

  • Aufrechter Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Eibiswald
  • Absolvierung eines Studiums an Universitäten und anderen Hochschulen sowie gleichgestellten Akademien
  • Studienzeit darf max. die Mindeststudienzeit plus 2 Toleranzsemester betragen

Umweltförderungen


Umweltförderung

  1. Solaranlagen: € 60,00 je m² Kollektorfläche, max. € 300,00
  2.  Photovoltaikanlagen: € 100,00 je kwp, max. € 300,00
  3. Biomassefeuerungsanlagen: € 300,00
  4. Anschluss an Nahwärmeversorgung: € 300,00
  5. Luft-, Erdwärmepumpen: € 300,00 je Heizungsanlage
  6. Sämtliche Umweltförderungen werden in Form von Gutscheinen der Wirtschaftsregion Eibiswald ausbezahlt!

Derzeit sind Umweltförderungen nicht möglich. Es besteht jedoch die Möglichkeit ab 01.01.2024 wieder Umweltförderungen zu erhalten! 


Förderung von ländlichen Wegbauprojekten

15 % vom jeweiligen Eigenmittelanteil eines Projektes nach Abrechnung mit der Kammer für Land- und Forstwirtschaft -> Ermittlung der Förderhöhe nach Antragstellung und Vorlage der Endabrechnung (Gesamtförderung ist gedeckelt mit dem jährlich budgetierten Betrag)


Förderung in der Ortsbildschutzzone

Fassadengestaltung: € 1,50 pro m² inkl. Ust. für die straßenseitige Fassadenfläche bei Vorlage eines Ortsbildschutzgutachtens

Ortsbildschutzgutachten: Übernahme von 50 % der Kosten