Auf Antrag der steirischen Soziallandesrätin Mag.a Doris Kampus hat die Steiermärkische Landesregierung wieder den Heizkostenzuschuss für die Periode 2022/2023 beschlossen. Der Zuschuss beträgt für alle Heizungsarten € 340,00. Anspruchsberechtigt sind Personen, die mindestens seit dem 01.09.2022 ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben, keinen Anspruch auf die Wohnunterstützung haben und deren Haushaltseinkommen die nachfolgenden Grenzen nicht übersteigt:
- alleinstehende Personen: € 1.371,00
- Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: € 2.057,00
- Erhöhungsbeitrag pro Familienbeihilfe beziehendem Kind: € 412,00
Berechnungsgrundlage ist das Jahresgehalt. Wenn mehr als zwölf Monatsgehälter bezogen werden, so sind diese in die genannten Einkommensgrenzen einzurechnen. Als Monatsnettoeinkommen ist 1/12 des Jahresnettoeinkommens heranzuziehen. Die Förderaktion beginnt am 01. Oktober 2022 und dauert bis zum 28. Februar 2023